Distanzunterricht Weihnachten 2020Die Landesregierung NRW hat beschlossen, ab Montag, 14.12.2020 den Lockdown auszuweiten. (Hier können Sie den offiziellen Brief des Schul-Ministeriums lesen.)

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können die Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Schulpflicht bleibt weiterhin bestehen. Sie können entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommt (Präsenzunterricht) oder zu Hause arbeitet (Distanzunterricht). Ein Wechsel zwischen den beiden Formen ist nicht möglich. Wer sich für den Distanzunterricht entscheidet, verbleibt bis einschließlich 6.1.2021 im Distanzunterricht/Ferien.

Es ist zwingend notwendig, der Klassenleitung schriftlich per E-Mail mitzuteilen, für welche Form des Unterrichts Sie sich ab Montag (14.12.2020) entscheiden. Wer sein Kind für den 21. und 22. Dezember zur Notbetreuung angemeldet hat, muss es ab dem 14.12.2020 zur Schule schicken, da sonst ein Wechsel stattfinden würde.

Am 7. und 8. Januar 2021 findet ebenfalls kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22.12.2020. Wenn Ihr Kind an diesen Tagen zur Notbetreuung kommen soll, melden Sie es bitte so schnell wie möglich schriftlich an. (Download: Antragsformular)